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Kunstprojekt Umgestaltung unserer Turnhalle

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Informationen zum Schulbeginn

Liebe Schülerinnen und Schüler,wir hoffen, Ihr hattet eine schöne und erholsame Ferienzeit und habt jetzt wieder richtig Kraft, Tatendrang und Lust für das neue Schuljahr.Am Montag, dem 06.09.2021, startet der Unterricht für die Klassen 5 um 8.00 Uhr. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist 9.15 Uhr Beginn. Ende ist für alle 11.50 Uhr. Bringt bitte einen Block, das Hausaufgabenheft, das unterschriebene Zeugnis und Schreibsachen mit.Die Essenbestellung für Montag erfolgt bitte durch eure Eltern bis Montag, den 06.09.2021, 7.00 Uhr, direkt bei der Menüküche Heide (dies gilt nicht für die 5. Klassen) Bestellungen für den Rest der Woche erfolgen über den üblichen Weg.Sehr geehrte Eltern,ich möchte Sie über die ab Montag, den 06.09.2021, laut Schul- und Kita-Coronaverordnung geltenden Regeln informieren:- Es findet Regelbetrieb statt.- Eine Aussetzung der Schulbesuchspflicht ist nur noch mit ärztlichem Attest möglich.- Für alle Schülerinnen und Schüler gilt eine zweimalige wöchentliche Testpflicht. In den ersten beiden Schulwochen müssen die Schülerinnen und Schüler gemäß §4a SchulKitaCoVo dreimal getestet werden. Eine Befreiung von der Testpflicht gibt es nicht. Dies gilt nicht für Kinder, die nachweisen können, dass sie genesen sind oder einen vollständigen Impfschutz haben. - Maskenpflicht gilt ab einer Inzidenz von 35. Eine Ausnahme bilden auch hier wieder die ersten beiden Schulwochen. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Gemäß §4 (2) und (3) SchulKitaCoVo sind Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen der vorgeschriebenen Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, von der Trageverpflichtung befreit. Im Attest muss genau aufgeschlüsselt werden, welche gesundheitlichen Einschränkungen durch das Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes zu erwarten sind und auf welcher Grundlage die Ärztin oder der Arzt zu dieser Einschätzung gelangt ist. Bereits vorliegende Atteste, die dieser Regelung entsprechen, behalten ihre Gültigkeit.- Am Montag erhalten alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren Informationen zum vom Staatsministerium für Kultus initiierten Impfangebot an Schulen. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.Mit freundlichen GrüßenI. WollschlägerSchulleiterin

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