Gemeinsam auf dem Weg!
Stadtschule
Schwarzenberg

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Gemeinsam auf dem Weg!

Kunstprojekt

Litfaßsäulengestaltung für den Gewerbeverein Schwarzenberg

Kunstprojekt Umgestaltung unserer Turnhalle

Hausordnung der Stadtschule Schwarzenberg

1. Präambel

Die Festlegungen der Hausordnung sind auf der Grundlage des sächsischen Schulgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie der Verwaltungsvorschrift zur Fürsorge- und Aufsichtspflicht erarbeitet worden.

Im Interesse aller am Schulleben Beteiligten soll die Hausordnung wesentlich zur Schaffung einer vertrauensvollen, offenen und angenehmen Atmosphäre an der Schule beitragen.

Eine grundsätzliche Voraussetzung dafür ist gegeben, wenn sich alle um einen freundlichen, den anderen respektierenden Umgang bemühen.

2. Geltungsbereich

Die Hausordnung umfasst den Aufenthalt im Schulhaus, auf dem Schulgelände, in den Turnhallen und der Schwimmhalle während aller schulischen und außerschulischen Veranstaltungen.

3. Der Tagesablauf in der Schule

Stunde

Stundenbeginn

Stundenende

1. Stunde:

07:20 Uhr

08:05 Uhr

2. Stunde:

08:10 Uhr

08:55 Uhr

Frühstückspause

3. Stunde:

09:15 Uhr

10:00 Uhr

4. Stunde:

10:10 Uhr

10:50 Uhr

Vormittagspause

5. Stunde:

11:05 Uhr

11:50 Uhr

6. Stunde:

12:00 Uhr

12:45 Uhr

Mittagspause

7. Stunde:

13:15 Uhr

14:00 Uhr

8. Stunde:

14:10 Uhr

14:55 Uhr

9. Stunde:

15:00 Uhr

15:45 Uhr

10. Stunde:

15:50 Uhr

16:35 Uhr

 

4. Allgemeine Vereinbarungen und Verhaltensnormen

 

4.1 Durch ihr persönliches Verhalten tragen Schüler und Lehrer zu einem Leben in der Gemeinschaft bei, das von der Achtung, der Würde und Individualität eines jeden geprägt ist. Dazu gehören auch die Achtung der materiellen Werte der Schule sowie des persönlichen Eigentums anderer und der pflegliche Umgang damit.

Für nachweisbar mutwillig verursachte Schäden wird der Verursacher haftbar gemacht.

4.2 Die Unterrichtsräume, das Schulhaus, die Turnhalle sowie das Schulgelände werden sauber gehalten. Für Abfälle und leere Verpackungen werden die bereitgestellten Behälter genutzt.

4.3 Aus hygienischen Gründen wird die Überbekleidung (Mäntel, Jacken, Mützen) an den Garderoben im Schulhaus aufbewahrt. Geld und Wertsachen verbleiben beim Schüler.

4.4 Mit dem Betreten des Schulhauses sind die mobilen Endgeräte auszuschalten. Die Benutzung ohne Erlaubnis durch die Lehrkräfte ist während des Schultages nicht gestattet. Bei Gebrauch bzw. wiederholtem Gebrauch werden die mobilen Endgeräte von der feststellenden Lehrkraft der Schulleitung übergeben. Die Eltern werden davon in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, diese unverzüglich abzuholen. Im Unterricht ist die freiwillige Nutzung der mobilen Endgeräte nach Erlaubnis durch die Lehrkraft gestattet. Die Schule und der Sachträger übernehmen keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Für das Abspeichern und Wiederfinden von Informationen auf dem mobilen Endgerät ist jeder Schüler selbst verantwortlich.

4.5 Auf Grund des Rechtes am eigenen Bild bedarf das Filmen und Fotografieren von Schülern und Lehrern deren persönliches Einverständnis. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern bzw. persönliche Einwilligung dürfen keine Aufnahmen getätigt bzw. veröffentlicht werden.

Zu Beginn eines Schuljahres erteilen Eltern eine schriftliche Einverständnis- bzw. Nichteinverständniserklärung.

4.6 Fahrräder, Mofas und Mopeds sind an den vom Schulträger eingerichteten Plätzen abzustellen. Das Befahren des Schulgeländes, außer zum Abstellen des Fahrzeuges, ist grundsätzlich verboten.

4.7 Aushänge und Veröffentlichungen im Schulhaus, die Verteilung von Werbematerial einschließlich der Schulzeitung bedürfen der Absprache mit der Schulleitung.

4.8 Das Rauchen, der Genuss von Alkohol und anderer Suchtmittel, auch der Konsum, Besitz und Vertrieb von Cannabis, sind während des Schultages im gesamten Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen untersagt. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art und waffenähnlichen Gegenständen ist im Schulgelände nicht erlaubt.

Die Schule behält sich das Recht auf Kontrolle vor, wenn eine Gefährdung der Gesundheit und des Lebens von Schülern angenommen werden muss.

4.9 Unfälle, Verletzungen sowie alle außergewöhnlichen Vorkommnisse, die die Gesundheit,

das Leben oder materielle Werte bedrohen, sind umgehend der Schulleitung, einem Lehrer oder einem technischen Angestellten zu melden.

4.10 Außerschulische Veranstaltungen, bei denen Schulräume genutzt werden, müssen rechtzeitig durch Elternvertreter, Klassensprecher oder Klassenleiter bei der Schulleitung angemeldet werden.

5. Vereinbarung von Verhaltensweisen im Unterricht

5.1 Die Schüler besuchen regelmäßig und pünktlich die Schule und erfüllen die im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung gestellten Aufgaben.

5.2 Lehrer und Schüler tragen gemeinsam Verantwortung für die Erfüllung der Unterrichts - und Erziehungsaufgaben. Die Schüler können in diesem Rahmen ihre Interessen wahrnehmen. Das schließt auch das Mitspracherecht bei der äußeren Gestaltung der Schulräume, des Schulgeländes, der Anordnung der Sitzplätze sowie der Sitzordnung der Klasse ein.

5.3 Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler an ihren Arbeitsplatz und legen die erforderlichen Arbeitsmaterialien bereit. Für den Lehrer beginnt mit dem Stunden-klingeln die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die zu unterrichtende Klasse.

5.4 Jeder Schüler hat die Pflicht, ordentliche und saubere Arbeitsmittel für den Unterricht bereitzustellen und diese im Bedarfsfall auch während des Schuljahres zu erneuern und zu ergänzen.

5.5 Störungen des Unterrichts müssen in jedem Falle ausgeschlossen werden. Schüler, die Freistunden haben, nutzen freie Unterrichträume oder den Schulklub. Ein Aufenthalt auf den Korridoren ist nicht gestattet.

5.6 Die Unterrichtsräume werden sauber und aufgeräumt verlassen. Die Tafel ist gründlich zu reinigen, Fenster zu schließen, Licht zu löschen und die Heizung zu kontrollieren. Jalousien werden hochgezogen. Nach der letzten Stunde laut Zimmerplan werden die Stühle hochgestellt. Verantwortlich ist der unterrichtende Fachlehrer in Verbindung mit dem jeweiligen Ordnungsdienst der Klasse.

5.7 Ein Herausstellen von Schülern aus dem Unterricht ist nur dann vertretbar, wenn der Schüler nicht unbeaufsichtigt bleibt. Müssen Schüler den Unterricht verlassen, melden sie sich unverzüglich im Sekretariat oder beim Schulleiter.

5.8 Die Turnhalle wird durch die Schüler nur nach Anweisung durch den unterrichtenden Sportlehrer in sportgerechter Kleidung und mit sauberen Hallenturnschuhen betreten.

6. Vereinbarungen von Verhaltensweisen für die Pausen und Freistunden

 

6.1 Die erste Frühstückspause (8.55 bis 9.15 Uhr) ist für alle Klassenstufen als Hofpause Pflicht. Die Klassenstufen 5

und 6 haben (10.55 Uhr bis 11.10 Uhr) nochmals eine Hofpause. Zur Hofpause wird der vordere und hintere

Schulhof genutzt. Während der Hofpause darf das Schulgelände nicht verlassen werden.

6.2 Ein notwendiger Zimmerwechsel der Klassen erfolgt zügig und geordnet. Die kleinen Pausen

(10 Minuten) sind dem Gang zur Toilette vorbehalten, ansonsten bleiben die Schüler in ihren Räumen.

In den Frühstücks- und der Mittagspause sowie bei Zwischenstunden können von den Schülern die vorhandenen

Getränke – bzw. Imbissangebote im Schulhaus und dem Nebengebäude genutzt werden.

6.3 Während der Pausen ist ein Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.

Eine Sonderregelung gilt für die Schüler ab Klasse 7 in der Mittagspause, wenn die schriftliche Zustimmung der Eltern vorliegt. Bei Freistunden dürfen sich Schüler ab Klasse 7 mit Zustimmung der Eltern außerhalb des Schulgrundstückes aufhalten.

6.4 Im gesamten Schulgelände besteht für die Schüler Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung. Das gilt auch für die vorgeschriebenen Unterrichtswege bzw. Schulwege. Werden diese nicht eingehalten bzw. wird das Schulgelände unbefugt verlassen, entfällt dieser Schutz.

7. Schlussbemerkung

Diese Hausordnung wird durch den Beschluss der Schulkonferenz rechtskräftig.

Eine Missachtung oder Verstoß gegen die Hausordnung hat für den Betroffenen Entscheidungen im Rahmen des § 39 (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen zur Folge.

Die überarbeitete Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz der Stadtschule beschlossen am: 14.06.2022

gez.
Ina Wollschläger, Schulleiterin,
Schülerratsvorsitzende, Elternratsvorsitzender, Oberbürgermeister

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