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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung für die Stelle "Schulassistent (m/w/d) im Rahmen des Startchancen-Programms" aus dem Karriereportal des Freistaates Sachsen

STELLENAUSSCHREIBUNG
Az.: R34-6422/70/19-2025/70537
An der Stadtschule Schwarzenberg, Oberschule ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Schulassistenten (m/w/d) im Rahmen des Startchancen-Programms vorerst befristet bis längstens 31.12.2029 in Vollzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 40 Wochenstunden zu besetzen. Für die Dauer der (Rest-)Laufzeit des Startchancen-Programms (SCP) besteht die Option auf befristete Verlängerung.
Die Befristung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 startete das Startchancen-Programm und erstreckt sich über zehn Jahre. Es ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte Deutschlands. Der Fokus des Programms liegt darauf, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken und das Unterstützungssystem schulischer Bildung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die rückläufige Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern umzukehren und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.

Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
- Reflektion der erzieherischen Arbeit im Team, laufende Dokumentation zu Maßnahmen und Erkenntnisgewinnen im Rahmen des Startchancen-Programms,
- Unterstützung bei der Auswertung der einzelnen SCP-Maßnahmen und der dabei gewonnenen Erkenntnisse, Dokumentation der sich daraus resultierenden konzeptionellen Anpassungen und Weiterentwicklungen,
- Unterstützung bei der Erstellung von Berichten, Statistiken und Präsentationen zu Maßnahmen im Rahmen des Startchancen-Programms,
- Analyse von Anzeichen für entwicklungsbedingte, emotionale oder gesundheitliche Einschränkungen der Schülerinnen und Schüler vornehmen und nach pädagogischen Grundsätzen bewerten, Festlegung des Förderbedarfs,
- Planung und Durchführung von Einzel- und Gruppenangeboten zur Förderung der Entwicklung der motorischen, kooperativen und sozialen Fähigkeiten sowie von Selbstbewusstsein,
- Förderung altersgemäßer Lernprozesse, insbesondere die Sprachentwicklung,
- Erstellung von Erziehungs- und Hilfekonzepten in Zusammenarbeit mit weiteren Mitarbeitenden und externen Stellen,
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Elternangeboten wie Elternabende, Workshops, Infoveranstaltungen zu (neuen) Programmen, Methoden, Hilfeangeboten usw.,
- Wahrnehmung von Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention, z.B. Planung, Organisation und Durchführung von körper- und bewegungsorientierten Projekten,
- Konzipierung und Durchführung von Angeboten für das gegenseitige Verständnis, den rücksichtsvollen Umgang der Schülerinnen und Schülern untereinander und ihre Mitverantwortung für die Gestaltung des Zusammenlebens im schulischen Kontext.

Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
- eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich wie beispielsweise staatlich anerkannte Erzieher, Kindergärtner, staatlich anerkannte Heilpädagogen, Logopäden, Ergotherapeuten und Sozialpädagogen oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie nachgewiesene einschlägige Erfahrungen im pädagogischen Bereich,
- eine ausgeprägte Bereitschaft zur Arbeit im Team,
- ein ausgeprägtes Interesse an schulischer Bildung sowie der Arbeit mit Menschen und deren individuellen Anliegen,
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsgeschick und Genauigkeit,
- sehr gute Deutschkenntnisse.

Sofern Sie Freude an der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern haben sowie die genannten Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre aussagefähige Bewerbung.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zwischen Entgeltgruppe S 4 und S 8a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen, fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet. Gesundheits- und erweitertes Führungszeugnis sind nach Aufforderung einzureichen.
Mit Eintritt des Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 sind tätige Mitarbeiter/innen u. a. in Kindertagesstätten, Heimen und Schulen zur Masern-Schutzimpfung verpflichtet. Der Nachweis über den Erhalt der Masern-Schutzimpfung ist der Bewerbung beizufügen.
Das Landesamt für Schule und Bildung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Wir freuen uns über Bewerbungen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder Identität. Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um entsprechende Nachweise in der Bewerbung.

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