Informationen zum Wahlbereich:
Mit Einführung der neuen Schulordnung für Oberschulen und Abendoberschulen zum 01.08.2018 wurden die bisherigen Neigungskurse abgeschafft und ein Wahlbereich eingeführt.
Dieser Wahlbereich kann in Form
- von Angeboten zur individuellen Förderung,
- als komplexe Lernleistung,
- für besonders leistungsorientierte Schüler als abschlussorientierte 2. Fremdsprache
genutzt werden.
Über die Teilnahme des Schülers an den Angeboten des Wahlbereichs entscheiden der Klassenlehrer und die Eltern einvernehmlich.
Mit der Entscheidung ist der Schüler zur Teilnahme verpflichtet.
Angebote zur individuellen Förderung werden nicht benotet.
Komplexe Lernleistungen werden benotet.
Die 2. Fremdsprache wird bis Klasse 9 bewertet, ist aber erst in der Klasse 10 versetzungsrelevant.
Angebote in diesem Schuljahr aus dem Wahl- und Ergänzungsbereich
Klassen 5 bis 10:
- Hausaufgabenbetreuung
Klasse7:
- Sport
Klasse 8:
- Sport