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Schülermitwirkung
Die Schülervertreter sind ehrenamtlich tätig und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind in ihren Entscheidungen der Schülerschaft verantwortlich. Die Rechtsgrundlage der Schülermitwirkung bildet das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen und die Schülermitwirkungsverordnung.
Schülerrat unserer Schule im Schuljahr 2018/2019:
Vorsitzender: Hannes Potscher (9b) stellv. Vorsitzender: Lea Sophie Siegert (9a) Weitere Mitglieder: Luisa Günther (9b) Vanessa Unger (10b)
Aufgaben und Rechte der Schülervertreter an der Schule:
Zu den Rechten gehören:
- Informationsrecht: in allen die Schülerschaft betreffenden Angelegenheiten muss die Schule sie informieren - Anhörungs- und Vorschlagsrechte: Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrer, Schulleitung und Elternrat zu übermitteln - Vermittlungsrechte: auf Antrag des betroffenen Schülers ihre Hilfe und Vermittlung einsetzen, wenn dieser glaubt, es sei ihm Unrecht geschehen - Beschwerderecht: Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrern, beim Schulleiter und in der Schulkonferenz vorbringen - Anhörungsrecht: in der Schulkonferenz, z.B. vor der Bestellung eines Schulleiters bzw. eines stellvertretenden Schulleiters
Klassensprecher und Stellvertreter im Schuljahr 2019/2020
© I. Oelschlägel |
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